Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks:
– Brandverhütung – wie Kehren von Schornsteinen, Reinigen von Verbindungsstücken und Feuerstellen
– Sicherheit – Überprüfen von Feuerungs- und Heiztechnik
– Umweltschutz – Beratung zur richtigen Bedienung von Feuerstellen und der zugehörigen Brennstoffe
– Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung
Seit dem 01.01.2013 ist in Bayern der Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten gesetzlich vorgeschrieben:
Der neu eingefügte Art. 46 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung lautet:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
In der vfdb-Richtlinie 14-01 werden zu Rauchwarnmelder die geprüfte Langlebigkeit, die erhöhte Stabilität, die Reduktion von Fehlalarm und die Anforderung an eine 10-Jahresbatterie definiert.