Seit Jahresbeginn 2013 muß der Grundstückseigentümer eigenverantwortlich wiederkehrende Arbeiten, die bis dahin der verantwortliche Kehrbezirksführende (Bezirksschornsteinfegermeister) erledigt und dokumentiert hat, beauftragen. Dazu hat er einen Feuerstättenbescheid erhalten. Dieser enthält die Angaben, welche wiederkehrenden Arbeiten, ob Meß- und Überprüfungsarbeiten an der Heiztechnik und den dazugehörigen Abgasführungen oder Kehren eines Schornstein für Festbrennstoffe, fristgerecht erledigt werden müssen.
Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Liberalisierung eingezogen und der Eigentümer hat die Möglichkeit die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten an einen Arbeitsausführenden (Schornsteinfeger/in) seines Vertrauens oder seiner Wahl zu vergeben.
Wir übernehmen diese Aufgaben von Anmelden des Kunden über Terminabsprache, durchführen der Schornsteinfegerarbeiten nach Bescheid und Dokumentation für den Eigentümer oder Betreiber mit abschließender Meldung an den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Die VDI 4208 Blatt 1:2013-01 Anforderungen an Stellen bei der Überwachung der Emmissionen an Kleinfeuerungsanlagen
In dieser Richtlinie sind die Anforderungen an Betriebe, welche mit Ihrer Meßtechnik Feuerungsanlagen gemäß der 1. Bundesimmisionsschutzverordnung (1.BImSchV) überprüfen, geregelt.